In der Stellungnahme des Landesnetzwerks der Promovierendenvertretungen in Bayern (LaProBay) äußern sich Promovierendenvertretungen zur geplanten Reform des bayerischen Hochschulrechts und dem Neuerlass des Hochschulinnovationsgesetzes, anhand des Gesetzentwurfs für das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) vom Mai 2021.
Das Positionspapier vom 8. Juli 2021 in voller Länger finden Sie hier (pdf).
Unterzeichner sind:
- Die Promovierendenvertretung der University of Bayreuth Graduate School
- Der Promovierendenkonvent der FAU Erlangen–Nürnberg
- Der TUM Graduate Council
- Die Promovierendenvertretung im WIN (Zentrum zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses) der Universität Regensburg
- Die Promovierendenvertretungen der Julius–Maximilians–Universität Würzburg
Auszug zu unseren zentralen Forderungen:
Es existieren bereits Stellungnahmen zur geplanten Novellierung des bayerischen Hochschulrechts, wie zum Beispiel die der Senatsvorsitzenden bayerischer Universitäten [1], der bayerischen Professorinnen und Professoren [2], des Verbands Hochschule und Wissenschaft (vhw) Bayern [3] sowie die gemeinsame Position von Studierenden und Wissenschaftler*innen in Bayern [4]. Auf diese möchten wir in all ihrer Ausführlichkeit verweisen. Hier möchten wir insbesondere zu promotionsbezogenen Themen Stellung beziehen. Grundsätzlich stehen wir, das Landesnetzwerk der Promovierendenvertretungen in Bayern (LaProBay), dem HIG sowie der damit verbundenen innovativen Weiterentwicklung des Hochschulstandortes Bayern positiv gegenüber. Zugleich sehen wir uns zu einer eigenen Stellungnahme veranlasst, die folgende zentrale Forderungen beinhaltet:
- Gesetzliche Verankerung der Promovierendenvertretung und Erweiterung der
bestehenden Statusgruppe
- Nachwuchsförderung und planbare Karrierewege
- Beteiligung der Promovierenden bei der Entwicklung von Regeln zum Lehrdeputat
- Rahmenbedingungen für Promotionen an oder in Kooperation mit Hochschulen angewandter Wissenschaften
Wir Promovierende nehmen an bayerischen Hochschulen vielfältige Rollen ein – so sind wir in unterschiedlicher Ausprägung Forschende, Lehrende und Lernende zugleich, was uns Einblicke aus verschiedenen Perspektiven zu verschiedensten Themen ermöglicht. Zudem sind wir Promovierende in verschiedensten Konstellationen angestellt bzw. finanziert. Wir können beispielsweise als Studierende eingeschrieben, als wissenschaftliche Mitarbeitende angestellt, über Stipendien finanziert sein oder als externe Promovierende forschen. Trotz dieser Heterogenität ähneln wir Promovierende uns in vielerlei Eigenschaften, Erfahrungen und Problemen. Wir leisten einen substantiellen Beitrag zu Forschung und Lehre und sind dadurch eine wichtige und feste Größe an den Hochschulen. Das Abhängigkeitsverhältnis von Promovierenden zur Doktormutter oder zum Doktorvater ist in all seinen Formen einzigartig in der Wissenschaft und in der Gesellschaft. Vertretungen der Studierenden können deshalb die Belange von Promovierenden nicht abdecken. Im sehr divers aufgestellten wissenschaftlichen Mittelbau sind die Promovierenden in ihrer Gesamtheit bisher nicht vollständig repräsentiert, da z. B. Promovierende ohne Stelle an der Hochschule und externe Promovierende nicht vertreten werden. Wir Promovierende, die nach den Studierenden die zweitgrößte Interessengruppe an bayerischen Universitäten darstellen (28.534 Promovierende im Jahr 2019 [5]), haben demnach eine einzigartige Stellung im Gefüge der Statusgruppen, die sich auch im geplanten HIG widerspiegeln sollte. Auf unsere vier zentralen Forderungen wollen wir, die unterzeichnenden bayerischen Promovierendenvertretungen, im Folgenden (siehe pdf) eingehen und daraus Vorschläge ableiten, die im Rahmen der Novellierung des bayerischen Hochschulrechts Berücksichtigung finden sollten.
[1] https://hochschulvision.bayern/wp/wp–content/uploads/2021/02/Stellungnahme–SenatsvorsitzendeSibler.pdf
[2] https://offener–brief–hochschulreform–by.de/brief/brief.pdf
[3] https://vhw–bayern.de/wp–content/uploads/2021/01/Stellungnahme–vhw–zur–Hochschulgesetzgebung.pdf
[4] https://hochschulvision.bayern/
[5] https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2020/pm175/index.html
In der Stellungnahme des Landesnetzwerks der Promovierendenvertretungen in Bayern (LaProBay) äußern sich Promovierendenvertretungen zur geplanten Reform des bayerischen Hochschulrechts und dem Neuerlass des Hochschulinnovationsgesetzes, anhand des Gesetzentwurfs für das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) vom Mai 2021.
Das Positionspapier vom 8. Juli 2021 in voller Länger finden Sie hier (pdf).
Unterzeichner sind:
Auszug zu unseren zentralen Forderungen:
Es existieren bereits Stellungnahmen zur geplanten Novellierung des bayerischen Hochschulrechts, wie zum Beispiel die der Senatsvorsitzenden bayerischer Universitäten [1], der bayerischen Professorinnen und Professoren [2], des Verbands Hochschule und Wissenschaft (vhw) Bayern [3] sowie die gemeinsame Position von Studierenden und Wissenschaftler*innen in Bayern [4]. Auf diese möchten wir in all ihrer Ausführlichkeit verweisen. Hier möchten wir insbesondere zu promotionsbezogenen Themen Stellung beziehen. Grundsätzlich stehen wir, das Landesnetzwerk der Promovierendenvertretungen in Bayern (LaProBay), dem HIG sowie der damit verbundenen innovativen Weiterentwicklung des Hochschulstandortes Bayern positiv gegenüber. Zugleich sehen wir uns zu einer eigenen Stellungnahme veranlasst, die folgende zentrale Forderungen beinhaltet:
bestehenden Statusgruppe
Wir Promovierende nehmen an bayerischen Hochschulen vielfältige Rollen ein – so sind wir in unterschiedlicher Ausprägung Forschende, Lehrende und Lernende zugleich, was uns Einblicke aus verschiedenen Perspektiven zu verschiedensten Themen ermöglicht. Zudem sind wir Promovierende in verschiedensten Konstellationen angestellt bzw. finanziert. Wir können beispielsweise als Studierende eingeschrieben, als wissenschaftliche Mitarbeitende angestellt, über Stipendien finanziert sein oder als externe Promovierende forschen. Trotz dieser Heterogenität ähneln wir Promovierende uns in vielerlei Eigenschaften, Erfahrungen und Problemen. Wir leisten einen substantiellen Beitrag zu Forschung und Lehre und sind dadurch eine wichtige und feste Größe an den Hochschulen. Das Abhängigkeitsverhältnis von Promovierenden zur Doktormutter oder zum Doktorvater ist in all seinen Formen einzigartig in der Wissenschaft und in der Gesellschaft. Vertretungen der Studierenden können deshalb die Belange von Promovierenden nicht abdecken. Im sehr divers aufgestellten wissenschaftlichen Mittelbau sind die Promovierenden in ihrer Gesamtheit bisher nicht vollständig repräsentiert, da z. B. Promovierende ohne Stelle an der Hochschule und externe Promovierende nicht vertreten werden. Wir Promovierende, die nach den Studierenden die zweitgrößte Interessengruppe an bayerischen Universitäten darstellen (28.534 Promovierende im Jahr 2019 [5]), haben demnach eine einzigartige Stellung im Gefüge der Statusgruppen, die sich auch im geplanten HIG widerspiegeln sollte. Auf unsere vier zentralen Forderungen wollen wir, die unterzeichnenden bayerischen Promovierendenvertretungen, im Folgenden (siehe pdf) eingehen und daraus Vorschläge ableiten, die im Rahmen der Novellierung des bayerischen Hochschulrechts Berücksichtigung finden sollten.
[1] https://hochschulvision.bayern/wp/wp–content/uploads/2021/02/Stellungnahme–SenatsvorsitzendeSibler.pdf
[2] https://offener–brief–hochschulreform–by.de/brief/brief.pdf
[3] https://vhw–bayern.de/wp–content/uploads/2021/01/Stellungnahme–vhw–zur–Hochschulgesetzgebung.pdf
[4] https://hochschulvision.bayern/
[5] https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2020/pm175/index.html